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Die Abiturverordnung (AVO-GOFAK)

Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung abgelegt.

Für die schriftliche Prüfung werden in den Fächern, in denen für alle Schülerinnen und Schüler Einbringungsverpflichtungen bestehen, von der obersten Schulbehörde auf der Basis von thematischen Schwerpunkten landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt (Zentralabitur).

Mit der bestandenen Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.

Siehe auch Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK).

 

 

Letzte Änderung: 05.10.2011