Anmeldung und Zulassung zum Abitur
Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase (=Q4) ruft der Jahrgangsleiter die Q4-Schüler/innen zu einer Jahrgangsversammlung zusammen.
Jede Schülerin /jeder Schüler erhält hier auf einem Blatt eine Zusammenstellung (AVO 4), die zum Ausdruck bringt, welche Semesterergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation unter Berücksichtigung der Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen eingehen sollen.
Diese Zusammenstellung (AVO 4)erfolgt durch „Apollon“ als Oberstufenverwaltungsprogramm des KAVG. Diese Zusammenstellung kann am Ende von Q4 nur vorläufig sein, da die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung – also die Ergebnisse von Block II - noch nicht vorliegen können. Mit AVO 4 muss sich die Schülerin / der Schüler zur Abiturprüfung verbindlich melden. Die Prüfungskommission des KAVG beschließt auf ihrer ersten Sitzung (am Ende von Q4) die Zulassung, wenn die Schülerin / der Schüler
1. die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt hat sowie
2. mindestens 200 Punkte im Block I der Gesamtqualifikation erreicht hat.
Jeder Prüfling hat die Möglichkeit mit Hilfe des ABI-Rechners das Zustandekommen der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote nachzuvollziehen.
Siehe auch Belehrung der Prüflinge zu Kernbestimmungen der Abitur – Prüfungs - Verordnung AVO6
Muster Anmeldung zum Abitur
Mustermeldung zum Abitur/Zeugnisvorentwurf als PDF-Datei.