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Colloquium zur BLL

Die BLL beinhaltet eine schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Für die schriftliche Dokumentation gibt das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium einen BLL-Leitfaden heraus.

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Dokumentation, die auf der Grundlage des Unterrichts­inhalts oder im Rahmen von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht worden ist. Waren mehrere Prüflinge an der Erstellung der Dokumentation beteiligt, so muss die individuelle Prüfungsleistung erkenn- und bewertbar sein.

Für die Begutachtung der schriftlichen Dokumentation wird ein Fachprüfungsausschuss gebildet – bestehend aus Referent/in, Korreferent/in und Fachprüfungsleiter/in.

Der mündliche Prüfungsteil wird als Colloquium auf der Grundlage der schriftlichen Dokumentation durchgeführt. Das Colloquium ist eine Gruppenprüfung, sofern mehrere Schülerinnen oder Schüler an der schriftlichen Dokumentation beteiligt waren; die Bewertung der individuellen Prüfungsleistung ist sicherzustellen.

Für die Leistungen des Prüflings in der schriftlichen Dokumentation und im Colloquium wird vom o.g. Fachprüfungsausschuss eine Gesamtnote (siehe unten) gebildet.

Das Colloquium zur BLL findet in der Zeit der mündlichen Abiturprüfungen statt. Waren mehrere Prüflinge an der Erstellung der schriftlichen Dokumentation beteiligt, findet das Colloquium mit der Schülergruppe statt; dabei ist die individuelle Leistung sicher zu stellen.

Anforderungen

Das Colloquium wird vom oben genannten Fachprüfungsausschuss durchgeführt und wie eine mündliche Prüfung dokumentiert.

Der mündliche Teil dauert mindestens 20 Minuten. In den ersten 10 Minuten stellt der Prüfling die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit dar, der zweite Teil ist einem Prüfungsgespräch vorbehalten, in dem Fragen des Fachprüfungsausschusses beantwortet werden.

Der Prüfling benötigt keine Vorbereitungszeit. Er muss die Ergebnisse mediengestützt präsentieren und erstellt diese Präsentation im Vorwege.

Bewertung

A: Die schriftliche Arbeit:

Der schriftliche Teil der BLL wird von einem Fachprüfungsausschuss, bestehend aus der betreuenden Lehrkraft, einem Korreferenten und einem Fachprüfungsleiter (analog zu anderen Abiturprüfungen) beurteilt. Falls keine Übereinkunft über die Benotung erzielt werden kann, entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

B: Das Colloquium wird von dem gleichen Fachprüfungsausschuss durchgeführt und protokolliert.

Bewertungskriterien des mündlichen Teils (Colloquium):

Aufbau, Inhalt und Gliederung des Schülervortrages, Präsentationstechnik, Kommunikationsleistung, dokumentierter Kenntnisstand.

C: Das Gesamtergebnis der besonderen Lernleistung wird nach der Formel berechnet:

Prüfungsergebnis E = (2 x Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung + Bewertung des Colloquiums) / 3

D: Das Prüfungsergebnis wird mathematisch auf ganze Notenpunkte gerundet.

E: Abiturwertung:

Das gerundete Prüfungsergebnis der besonderen Lernleistung geht vierfach gewertet in die Abiturnote ein.

 

 

 

 

Letzte Änderung: 08.10.2011