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Einsicht in Prüfungsakten

Die oder der Geprüfte kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung ihre oder seine Prüfungsakten einsehen, u.a.:

Bewertete schriftliche Arbeiten

Bewertete schriftliche Dokumentation der besonderen Lernleistung (BLL).

 

Die oder der Geprüfte kann seine Prüfungsakten unter Aufsicht einsehen und Aufzeichnungen sowie auszugsweise Abschriften anfertigen. Von den schriftlichen Abiturarbeiten kann ausschließlich der Gutachten und Aufgabenstellungen zu den Arbeiten auch eine Kopie angefertigt werden.

Abiturprüfungsarbeiten können zehn Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind, den Verfasser/innen überlassen werden.

 

 

Letzte Änderung: 06.10.2011