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Mündliche Prüfung im P-Fach

1. Die mündliche Abiturprüfung im P5-Fach

Die mündliche Abiturprüfung im P5-Fach ist in der Regel eine Einzelprüfung. Sie muss sich mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre der Qualifikations­­phase beziehen und darf nicht den gleichen Prüfungsinhalt haben wie die schriftliche Prüfung z.B. für P4-Schüler/innen aus dem gleichen Prüfungskurs.

In einer mündlichen Prüfung im P5-Fach soll mindestens 20 und höchstens 30 Minuten geprüft werden.

Verantwortlich für die Aufgabenstellung und die Durchführung der Prüfung ist die Prüferin / der Prüfer. Zur mündlichen Prüfung gehört eine Vorbereitungszeit von (in der Regel) 20 Minuten. Erscheint der Prüfling aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht zum festgesetzten Termin der Vorbereitungszeit, so kann er eine Verschiebung des Beginns der Prüfung nicht beanspruchen. Die Vorbereitung findet unter Aufsicht von Lehrkräften der Schule statt. Während der Vorbereitung darf sich der Prüfling Aufzeichnungen als Grundlage für seine Ausführungen machen.

Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, der etwa die Hälfte der Prüfungszeit umfasst, erhält der Prüfling Gelegenheit, sich zu der in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Prüfungsaufgabe im zusammenhängenden Vortrag zu äußern.

Die Prüferin / der Prüfer hält sich in diesem Teil der Prüfung weitgehend zurück und greift nur dann ein, wenn es aus pädagogischen oder prüfungs­­psychologischen Gründen oder zur Klärung des Verständnisses notwendig erscheint.

Im zweiten Teil der Prüfung führt die Prüferin / der Prüfer mit dem Prüfling ein Gespräch, das über die im Vortrag zu lösende Aufgabe hinausgeht und größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand hat.

Besonders in diesem Teil der Prüfung soll der semesterübergreifende Bezug in der Leistungsanforderung sichtbar werden. Zur Klärung der Prüfungsleistung kann die Fachprüfungsleiterin / der Fachprüfungsleiter Fragen an den Prüfling stellen. Die Bewertung der mündlichen Prüfung wird von der Prüferin / vom Prüfer vorgeschlagen und vom Fachprüfungsausschuss festgesetzt.

Die mündliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt durch den Schulleiter  am Ende des jeweiligen halben oder ganzen Prüfungstages.

 

2. Die fachpraktische Prüfung Musik

Die Prüfung mit einem fachpraktischen Teil im Fach Musik soll in der Regel 30 Minuten dauern. Sie besteht aus einem Wahl- und einem Pflichtprogramm gemäß der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Musik.

Im Fach Musik gehen das Ergebnis des fachpraktischen und das Ergebnis des schriftlichen oder mündlichen Teils im Verhältnis 1:1 in die Gesamtbewertung ein.

 

3. Die mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach

Diese Prüfungen finden statt nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen. Sie werden entweder von der PK angesetzt, um das Bestehen eines Prüflings zu gewährleisten oder ein Prüfling meldet sich freiwillig, um durch das avisierte Prüfungsergebnis seinen Notendurchschnitt in der Abiturprüfung zu verbessern.

In einer mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach soll mindestens 15 und höchstens 20 Minuten geprüft werden.

Zur mündlichen Prüfung gehört eine Vorbereitungszeit von (in der Regel) 20 Minuten. Erscheint der Prüfling aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht zum festgesetzten Termin der Vorbereitungszeit, so kann er eine Verschiebung des Beginns der Prüfung nicht beanspruchen. Die Vorbereitung findet unter Aufsicht von Lehrkräften der Schule statt. Während der Vorbereitung darf sich der Prüfling Aufzeichnungen als Grundlage für seine Ausführungen machen.

Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, der etwa die Hälfte der Prüfungszeit umfasst, erhält der Prüfling Gelegenheit, sich zu der in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Prüfungsaufgabe in zusammenhängendem Vortrag zu äußern. Die Prüferin /der Prüfer hält sich in diesem Teil der Prüfung weitgehend zurück und greift nur dann ein, wenn es aus pädagogischen oder prüfungspsychologischen Gründen oder zur Klärung des Verständnisses notwendig erscheint.

Im zweiten Teil der Prüfung führt die Prüferin / der Prüfer mit dem Prüfling ein Gespräch, das über die im Vortrag zu lösende Aufgabe hinausgeht und größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand hat. Besonders in diesem Teil der Prüfung soll der semesterübergreifende Bezug in der Leistungsanforderung sichtbar werden. Zur Klärung der Prüfungsleistung kann die Fachprüfungsleiterin / der Fachprüfungsleiter Fragen an den Prüfling stellen. Die Bewertung der mündlichen Prüfung wird von der Prüferin / vom Prüfer vorgeschlagen und vom Fachprüfungsausschuss festgesetzt.

Die mündliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt durch den Schulleiter  am Ende des jeweiligen halben oder ganzen Prüfungstages.

 

Jeder Prüfling hat die Möglichkeit mit Hilfe des ABI-Rechners das Zustandekommen der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote nachzuvollziehen.

 

 

Benachrichtigung zur mündlichen Prüfung

Hier können Sie ein Muster der Benachrichtigung zur mündlichen Prüfung als PDF-Datei einsehen.

 

 

 

 

Letzte Änderung: 08.10.2011