Die Prüfungskommission (PK)
Vorsitzender der PK ist im Regelfall Oberstudiendirektor Ostermeyer als Schulleiter. Zwei weitere Mitglieder werden von ihm benannt (im Regelfall Jahrgangsleiter und ein weiterer Koordinator).
1. Sitzung
Die Prüfungskommission des KAVG beschließt auf ihrer ersten Sitzung (am Ende von Q4) die Zulassung, wenn die Schülerin / der Schüler
1. die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt hat sowie
2. mindestens 200 Punkte im Block I der Gesamtqualifikation erreicht hat.
2. Sitzung
Grundlage für die zweite Sitzung der Prüfungskommission des KAVG ist die Bewertung der Klausuren in den Abiturprüfungsfächern durch Fachprüfungsleiter/in, Prüfer/in und Referent/in.
Auf dieser Basis teilt der Schulleiter die Ergebnisse den Schüler/innen schriftlich mit (Ausdruck aus dem Oberstufeverwaltungsprogramm „Apollon“. Der Schulleiter teilt den Schüler/innen schriftlich auch die Fächer mit, in denen ein Prüfling zusätzlich mündlich geprüft werden soll (= von PK angesetzte zusätzliche mündliche Prüfung), damit z.B. das Bestehen der Abiturprüfung ermöglicht wird.
Kann die Abiturprüfung nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfungen oder eines mündlichen Prüfungsteils nicht mehr bestanden werden, so wird die Prüfung für diesen Prüfling abgebrochen.
3. Sitzung
Die dritte Sitzung der PK findet statt nach den zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den schriftliche Abiturprüfungsfächern und den Colloquien zu den BLL. Die PK erklärt die Abiturprüfung für die Prüflinge für bestanden oder nicht bestanden.
Bei Nichtbestehen der Prüfung gibt der PK – Vorsitzend dem Prüfling auch die Gründe mündlich bekannt, die zu dem negativen Gesamtergebnis geführt haben. Außerdem erfolgt noch ein schriftlicher Bescheid durch den PK – Vorsitzenden mit Rechtsbehelfsbelehrung (siehe auch Widerspruch).