Verspätungs- und Versäumnisfolgen
Wird eine Prüfungsleistung ohne einen wichtigen Grund nicht oder verspätet erbracht, dann gilt sie als mit 00 Punkten bewertet.
Bei Erkrankungen ist in der Regel ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Letzte Änderung: 07.10.2011