Täuschungsversuch und Störungen
Der PK-Vorsitzende hat nach der 2. oder 3. Sitzung der PK dem Prüfling und ggf. den Erziehungsberechtigten mündlich wie schriftlich die Ergebnisse der Teile der Abiturprüfung mitgeteilt; ebenso die Gründe, die ggf. zu einem Abbruch oder dem negativen Gesamtergebnis geführt haben. Der (schriftliche) Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Legt eine Schülerin oder ein Schüler Widerspruch gegen die Feststellung der PK ein, so prüft die PK, ob sie dem Widerspruch abhelfen will.
Letzte Änderung: 05.10.2011