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Zulassung und Anmeldung zum Abitur

Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikations­phase (=Q4) ruft der Jahrgangsleiter die Q4-Schüler/innen zu einer Jahrgangs­versammlung zusammen.

Jede Schülerin /jeder Schüler erhält hier auf einem Blatt eine Zusammenstellung (AVO 4), die zum Ausdruck bringt, welche Semesterergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation unter Berücksichtigung der Belegungs- und Einbringungs­verpflichtungen eingehen sollen.

Diese Zusammenstellung (AVO 4)erfolgt durch „Apollon“ als Oberstufen­ver­waltungsprogramm des KAVG. Diese Zusammenstellung kann am Ende von Q4 nur vorläufig sein, da die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung – also die Ergebnisse von Block II - noch nicht vorliegen können.

Mit AVO 4 muss sich die Schülerin / der Schüler zur Abiturprüfung verbindlich melden.

Die Prüfungskommission des KAVG beschließt auf ihrer ersten Sitzung (am Ende von Q4) die Zulassung, wenn die Schülerin / der Schüler

1. die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt hat sowie

2. mindestens 200 Punkte im Block I der Gesamtqualifikation erreicht hat.

 

Jeder Prüfling hat die Möglichkeit mit Hilfe des ABI-Rechners das Zustandekommen der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote nachzuvollziehen.

 

 

Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung

Ein Klick vergrößert die Grafik.

 

Grafiken als PDF-Datei.

 

 

Letzte Änderung: 07.10.2011