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Abschlüsse am Ende der 10. Jahrgangsstufe

Am Ende der 10. Jahrgangsstufe können folgende Abschlüsse erworben werden:

1. Erweiterter Sekundarabschluss I:

Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erfüllt hat und in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, erwirbt den Erweiterten Sekundarabschluss I (in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens „ausreichend“ oder einmal „mangelhaft“ oder zweimal „mangelhaft“ als Konferenzbeschluss unter Anwendung der Ausgleichsregelung).

2. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Wer die Voraussetzungen für den Erweiterten Sek-I-Abschluss wegen nicht ausreichender Leistungen in einer Pflichtfremdsprache nicht erfüllt hat, erhält den „Sekundarabschluss I – Realschulabschluss“, wenn die Mindestanforderungen für diesen Abschluss bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt sind.

3. Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss

Wer die Voraussetzungen für den Realschulabschluss am Ende des 10. Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen nicht ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den „Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss“.

4. Hauptschulabschluss

Bei mehr als dreimal mangelhaft

5. Hinweis:

Das Gymnasium vergibt am Ende der 10. Jahrgangsstufe keine Abschlüsse und keine Abschlusszeugnisse. Der Abschluss wird auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen" (Gleichstellungsvermerk) nur dann bestätigt, wenn der Schüler / die Schülerin die Schule nach der 10. Klasse verlässt.

 

 

Übersicht der Abschlüsse

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Letzte Änderung: 08.10.2011