Abschlüsse am Ende der 10. Jahrgangsstufe
Am Ende der 10. Jahrgangsstufe können folgende Abschlüsse erworben werden:
1. Erweiterter Sekundarabschluss I:
Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Mindestanforderungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erfüllt hat und in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, erwirbt den Erweiterten Sekundarabschluss I (in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens „ausreichend“ oder einmal „mangelhaft“ oder zweimal „mangelhaft“ als Konferenzbeschluss unter Anwendung der Ausgleichsregelung).
2. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Wer die Voraussetzungen für den Erweiterten Sek-I-Abschluss wegen nicht ausreichender Leistungen in einer Pflichtfremdsprache nicht erfüllt hat, erhält den „Sekundarabschluss I – Realschulabschluss“, wenn die Mindestanforderungen für diesen Abschluss bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt sind.
3. Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
Wer die Voraussetzungen für den Realschulabschluss am Ende des 10. Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen nicht ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den „Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss“.
4. Hauptschulabschluss
Bei mehr als dreimal mangelhaft
5. Hinweis:
Das Gymnasium vergibt am Ende der 10. Jahrgangsstufe keine Abschlüsse und keine Abschlusszeugnisse. Der Abschluss wird auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen" (Gleichstellungsvermerk) nur dann bestätigt, wenn der Schüler / die Schülerin die Schule nach der 10. Klasse verlässt.
