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Belegungsverpflichtungen

In der E-Phase sind zwei Fremdsprachen zu belegen, davon mindestens eine Pflicht-Fremdsprache.

Vgl.  Übersichtsfolie: FS-BedingungeninEp vgl. auch die Beiträge: „Latein ab 10“, „Französisch ab 10“ (Links folgen noch...)

Aus der Fächergruppe Musik / Kunst / Darstellendes Spiel sind 2 Fächer zu belegen.

Aus der Fächergruppe Biologie / Physik / Chemie / Informatik sind 3 Fächer zu belegen.

Darüber hinaus ist zu belegen 1 Kurs ev. oder kath. Religionslehre oder WuN.

Ferner gibt es Wahlfächer (Übersicht: Aufgabenfelder und Fächer)

Letzte Änderung: 09.10.2011