Belegungsverpflichtungen
In der E-Phase sind zwei Fremdsprachen zu belegen, davon mindestens eine Pflicht-Fremdsprache.
Vgl. Übersichtsfolie: FS-BedingungeninEp vgl. auch die Beiträge: „Latein ab 10“, „Französisch ab 10“ (Links folgen noch...)
Aus der Fächergruppe Musik / Kunst / Darstellendes Spiel sind 2 Fächer zu belegen.
Aus der Fächergruppe Biologie / Physik / Chemie / Informatik sind 3 Fächer zu belegen.
Darüber hinaus ist zu belegen 1 Kurs ev. oder kath. Religionslehre oder WuN.
Ferner gibt es Wahlfächer (Übersicht: Aufgabenfelder und Fächer)
Letzte Änderung: 09.10.2011