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Einführungsphase

Grundlage: bildet die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe  (VO – GO) vom 17. Februar 2005 in der zuletzt gültigen Fassung vom 17.05.2010.

Mit allen Bestimmungen, die für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase gelten, werden die Schüler/­innen sukzessive vertraut gemacht durch ihre Klassenlehrer/innen, durch den Jahrgangsleiter sowie durch ihre Tutor/innen der Qualifikationsphase. Diese Tutor/innen werden im Verlauf des 2. Halbjahrs der E-Phase bestimmt. Da sie aus dem Kreis der Lehrkräfte stammen, die die Prüfungskurse leiten, sind sie für ihre Tutand/innen im Verlauf einer Schulwoche gut erreichbar.

Geltungsbereich

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (= 10. Jahrgang.)  und eine zweijährige Qualifikationsphase ( = 11. und 12. Jahrgang).

Dem Unterricht in der Einführungsphase kommt beim Übergang zur Qualifikationsphase eine Brückenfunktion zu. Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten. In allen Fächern wird ein Grundwissen vermittelt, das begründete Wahlentscheidungen (Wahl von Schwerpunktfächern, Abiturprüfungsfächern, weiteren Fächern) ermöglicht. Der Unterricht gibt den Schüler/innen Gelegenheit, Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete der gymnasialen Oberstufe kennen zu lernen. Ziel ist die Versetzung in die Qualifikationsphase mit dem Erweiterten Sekundarstufen I Abschluss (Abschlüsse, Versetzungsbestimmungen).

Unterrichtsorganisation in der Einführungsphase:

Der Unterricht wird überwiegend im Klassenverband geführt und erfolgt in Pflicht- und Wahlfächern.

Die Fächer sind mit Ausnahme des Faches Sport Aufgabenfeldern zugeordnet.

Im Klassenverband werden die folgenden Fächer unterrichtet:

Aufgabenfeld A: Deutsch, Englisch

Aufgabenfeld B: Geschichte, Politik-Wirtschaft, Erdkunde

Aufgabenfeld C: Mathematik, Biologie, Chemie

                           Sport

Die übrigen Fächer werden in Kursen erteilt, die auf Leisten angeordnet sind. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Angebot an Fächern besteht nicht. Pro Leiste kann nur ein Kurs belegt werden.

Belegungsverpflichtungen:

In der E-Phase sind zwei Fremdsprachen zu belegen, davon mindestens eine Pflicht-Fremdsprache.

Vgl. auch die Beiträge: „Latein ab 10“, „Französisch ab 10“ .

Aus der Fächergruppe Musik / Kunst / Darstellendes Spiel sind 2 Fächer zu belegen.

Aus der Fächergruppe Biologie / Physik / Chemie / Informatik sind 3 Fächer zu belegen.

Darüber hinaus ist zu belegen 1 Kurs ev. oder kath. Religionslehre oder WuN.

Schülerpflichtstundenzahl

beträgt 34 Stunden pro Woche, dabei werden Mathematik und die zweite Fremdsprache mit 4 Stunden pro Woche unterrichtet.

Prüfungsfächer in der Qualifikationsphase:

Als Prüfungsfach in der Qualifikationsphase kann nur ein Fach gewählt werden, das man in der Ein­füh­rungs­phase für mindestens ein Halbjahr belegt hat.

Fachwechsel:

Wird nach dem ersten Schulhalbjahr ein Wahlfach gewechselt, können nur die Leistungen in dem im zweiten Schulhalbjahr neu begonnenen Fach herangezogen werden.

 

 

Letzte Änderung: 09.10.2011