Entschuldigungen
Die Schülerin / der Schüler führt in Eigenverantwortung ein Heft für Entschuldigungen für Unterrichts-Versäumnisse (Versäumnisfolgen).
Diese Entschuldigungen müssen spätestens am dritten Tag nach dem Fehlen vorgelegt werden. Die Lehrkräfte der Wahl-[pflicht]-kurse bestätigen Kenntnisnahme durch Unterschrift/Signum und Datum; danach ist das Heft bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.
Letzte Änderung: 10.10.2011