Sie befinden sich hier: Unterricht / E-Phase (10) / Entschuldigungen / 

Entschuldigungen

Die Schülerin / der Schüler führt in Eigenverantwortung ein Heft für Entschuldigungen für Unterrichts-Versäumnisse (Versäumnisfolgen).

Diese Entschuldigungen müssen spätestens am dritten Tag nach dem Fehlen vorgelegt werden. Die Lehrkräfte der Wahl-[pflicht]-kurse bestätigen Kenntnisnahme durch Unterschrift/Signum und Datum; danach ist das Heft bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.

 

Letzte Änderung: 10.10.2011