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Realschüler/innen

Auch wer an der Realschule den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat, ist berechtigt, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Die ehemaligen Realschüler/innen treten in die Einführungsphase (Klasse 10) ein.

(Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt an der Realschule, wer im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen (3,0)

1. in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und

2. in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik erbracht hat.)

Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden wollen, ohne bisher das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium besucht zu haben, beantragen die Aufnahme schriftlich bis zum 20. Februar des Jahres.

Dem Antrag sind beizufügen:

a) das Halbjahreszeugnis aus dem letzten Schuljahr des Sekundarbereichs I,

b) eine Erklärung, dass die Aufnahme ausschließlich am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium beantragt wird,

c) eine Erklärung, ob die gymnasiale Oberstufe bereits an einer anderen Schule besucht worden ist.

 

Wenn Schüler/innen an der Realschule eine zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang durchgehend erlernt haben, besteht für sie in der Einführungsphase keine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache.

 

 

 

Letzte Änderung: 09.10.2011