Versetzungsbestimmungen
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Am Ende der Einführungsphase (am Ende von Klasse 10) entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den 14 Pflichtfächern (Belegungsverpflichtungen).
Bei zwei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung müssen entsprechende bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich nachgewiesen werden. Dabei können die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden.
Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.
Letzte Änderung: 09.10.2011
