Wiederholen
Der Schülerin oder dem Schüler, der oder dem die Versetzung in die Qualifikationsphase versagt worden ist, kann die Einführungsphase nur einmal wiederholen.
In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, kann die Schule Ausnahmen zulassen.
Letzte Änderung: 11.10.2011