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Abschlüsse

1. Mit Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase erwirbt man den Erweiterten Sekundarstufen I Abschluss. Ein entsprechendes Zeugnis stellt das KAV als Schule aus.

2.

a) Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erwirbt man frühestens nach dem ersten Jahr (11. Jahrgang) in der Qualifikationsphase den Abschluss „Schulischer Teil der Fachhochschulreife“. Ein entsprechendes Zeugnis stellt das KAV als Schule aus.

b) Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erwirbt man nach einem einjährigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Lehre den Abschluss „Fachhochschulreife“. Ein entsprechendes Zeugnis stellt das KAV als Schule aus.

3. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erwirbt man die Allgemeine Hochschulreife mit dem Abiturzeugnis, dass das KAV als Schule ausstellt.

Unter entsprechenden Voraussetzungen erwirbt man einen spezifischen Latein-Abschluss.

 

 

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Letzte Änderung: 08.10.2011