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Sportkurse, Attest und Ersatzkurse

Sport wird in der Einführungsphase zweistündig i.d.R. im Klasssenverband erteilt.

In der Qualifikationsphase müssen von jedem 4 Sportkurse belegt werden. Man kann bis zu drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation einbringen.

Es gilt: wird mehr als ein Sportkurs eingebracht, so müssen die Ergebnisse in mindestens zwei verschiedenen Sportarten, darunter in mindestens einer Individualsportart, erreicht worden sein.

Ersatzkurse für Sport bei dauerhafter Befreiung vom Sportunterricht:

Wer in der Qualifikationsphase auf Dauer vom Sportunterricht befreit ist, muss stattdessen ein anderes Fach seiner Wahl belegen.

Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht der Schulleiter auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten aus (Vorlage eines ärztlichen Attests).

 

 

Letzte Änderung: 11.10.2011