Tutorensystem
Die Qualifikationsphase erfordert eine intensive Betreuung der Schüler/innen durch Tutor/innen.
Für die/den einzelne/n Schüler/in ist kontinuierlich Schullaufbahnberatung erforderlich (Welches Profil ist für das Individuum geeignet?, Werden die Belegungsverpflichtungen erfüllt?, Ist freiwilliges Zurücktreten anzuraten?, Sind Kursumwahlen anzuraten?...).
Derartige Beratung ist wegen der Komplexität des neuen Oberstufensystems nur durch Tutor/innen zu leisten, weil dabei die Orientierung an den Fähigkeiten und Potentialen der Schülerin / des Schülers kompatibel zu den Bedingungen der Oberstufenordnung abgestimmt werden muss: (Spannungsfeld von SYSTEM- und SCHÜLERORIENTIERUNG).
Ebenso erforderlich ist persönliche Beratung, z.B. durch Hilfestellung bei der persönlichen Berufs- und Studienwahl.
Jeder Schülerin und jedem Schüler wird deshalb spätestens bei Eintritt in die Qualifikationsphase eine Lehrkraft der Schule als Tutorin oder als Tutor zugewiesen. Hauptkriterien für diese Zuweisung sind, dass die Schüler/innen zu ihrer Tutorin bzw. ihrem Tutor leicht Kontakt aufnehmen, indem sie / er Schüler/in im Kurs ihrer Tutorin / seines Tutors ist. Jede Lehrkraft soll als Tutor/in i.d.R. nicht mehr als 8 Schüler/innen betreuen.
Die Tutorin oder der Tutor soll als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den mündlichen Abiturprüfungen ihrer Tutandinnen / ihrer Tutanden teilnehmen, wenn sie oder er es in Absprache mit der Schülerin oder dem
Schüler für erforderlich hält und dieser Berufung dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Tutorinnen und Tutoren dürfen in jedem Falle alle schriftlichen Arbeiten ihrer Tutandinnen / ihrer Tutanden einsehen.