Bildungsgang 5-10

Der Bildungsgang am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium

Fremdsprachen

  • 1. Pflichtfremdsprache: Englisch (ab Klasse 5)
  • 2. Pflichtfremdsprache: Französisch oder Latein (ab Klasse 6)
  • weitere Sprachangebote gibt es im Rahmen des wahlfreien Unterrichts (z.B. wahlfrei Latein ab Klasse 11) und des Ganztagsangebotes (z.Zt. Spanisch)

Unterricht

Im Unterricht der Unter- und Mittelstufe haben wir uns bewusst gegen eine frühe Spezialisierung entschieden: Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, mit Ausnahme der Musikzweigklasse (s.u.), erhalten daher ungekürzten Fachunterricht, um eine fundierte Allgemeinbildung zu erhalten. Als besondere Schwerpunktsetzung des KAV-G haben alle am Schulleben beteiligten Gruppen (Lehrer, Eltern und Schüler) gemeinsam in Gesamtkonferenz und Schulvorstand 2019 die Entscheidung getroffen, ab Klasse 7 zusätzlichen Pflichtunterricht in Digitaler Medienbildung einzurichten, um allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen unverzichtbare Medienkompetenzen des 21. Jahrhunderts zu vermitteln.

Die am KAVG bewusst getroffene Entscheidung gegen eine frühzeitige Profilierung und damit Spezialisierung verhindert zudem eine zu frühe Festlegung von Schullaufbahnen. Solche Entscheidungen treffen Schülerinnen und Schüler am KAVG erst dann, wenn sie aufgrund des breiten, in der Mittelstufe gelegten Fundamentes dazu in der Lage sind: beim Eintritt in die gymnasiale Oberstufe. Dort erwartet sie am KAVG eine Qualifikationsphase, die ihnen im Rahmen der organisatorischen Umsetzbarkeit ein Maximum an Wahlmöglichkeiten (vier Profile: mathematisch-naturwissenschaftlich, sprachlich, gesellschafts­wissenschaft­lich und musisch-künstlerisch) und unterrichtlichen Angeboten (Informatik und Darstellendes Spiel als reguläre Unterrichts- und z.T. Prüfungsfächer) bietet.

Offenes Ganztagsangebot

Der Status einer „Offenen Ganztagsschule“ erlaubt es uns, ein breites Spektrum an zusätzlichen z.T. „übernützlichen“ Lernangeboten vorzuhalten. Dies gibt Raum für individuelle Förderung und Forderung. Die Schülerinnen und Schüler finden hier einen Freiraum, in dem sie ohne Beurteilungs- und Bewertungszwänge eigene Schwerpunkte setzen und Neigungen und Talente entdecken oder  weiterentwickeln können.

Besonderer Schwerpunkt: Musikklasse und Streichergruppenunterricht

Seit 1996 wird eine der 4 (bzw. 5) Parallelklassen der Mittelstufe als „Musikzweigklasse“ geführt.

In dieser Klasse erhalten musikalisch besonders interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen 6 bis 10 Musikunterricht mit erhöhter Wochenstundenzahl. Die veränderte Schwerpunktsetzung bedeutet keine Herabsetzung der Anforderungen in den anderen Fächern. Die Musikzweigschülerinnen und –schüler können erfahrungsgemäß den gleichen Lernstoff trotz der oben angeführten Kürzungen gut bewältigen.

Durch den Musikzweig wird ein Schwerpunkt gesetzt, der es ermöglicht, die Chancen, die der Umgang mit Musik bei der Persönlichkeitsbildung bietet, umfassend zu nutzen. Keinesfalls ist an eine Spezialisierung im Sinne einer rein musikalischen Ausbildung mit dem Ziel eines Musikstudiums gedacht.

Ergänzt wird dieser besondere Schwerpunkt durch den freiwilligen Streicher­gruppen­unterricht in Jahrgang 5, in dem Schülerinnen und Schülern das Angebot gemacht wird, die Grundlagen des Streich­instru­men­tenspiels im Gruppenverband zu erlernen.

Ausführliche Informationen zum Musikzweig: PDF-Datei