Wie läuft eine Präsentationsprüfung ab?
- Rechtliche Grundlagen: EPA der Unterrichtsfächer, Kerncurricula, AVO-GOBAK, EB AVO-GOBAK, Allgemeine Hinweise zum Abitur.
- Zusatzinformationen: FAQ des MK.
- Die Präsentationsprüfung ersetzt die mündliche Prüfung des P5-Faches
- Die SuS melden diese Prüfung zum Ende des ersten Jahres in der gymnasialen Oberstufe an (P5-Lehrkraft kann beraten). Mit der Meldung zum Abitur kann diese Anmeldung wieder zurückgezogen werden, dann übliche P5-Prüfung.
- Die Präsentationsprüfung gestaltet sich dreiphasig: Abgabe einer Dokumentation, mediengestützte Präsentation (ohne weitere Hilfsmittel), mündliche Prüfung mit Semesterübergriff.
- Zeitabfolge: Eine Woche Zeit für Erstellung der Dokumentation nach Aufgabenerhalt durch die P5-Lehrkraft, eine weitere Woche zur Erstellung der endgültigen Präsentation, 30-45 minütige Prüfung mit Präsentation und Gespräch (tendenziell zeitlich gleich zu gewichten).
- Für die Bewertung durch einen FPA (vgl. P5-Prüfung) sind die Präsentation und das Prüfungsgespräch am stärksten zu gewichten.
- Die Aufgaben sollten materialgestützt sein. Die SuS müssen weitere Quellen (Fachzeitschriften, Internet, Expertenbefragung, Experimente o.ä.) hinzuziehen. Quellen müssen durch die SuS dokumentiert werden.
- Die Aufgaben der Präsentationsprüfung müssen auf einem übergeordneten Thema gemäß der Oberstufen-KCs basieren und sollen durch Offenheit ein höheres Maß an Eigenständigkeit beim Lösen durch den Prüfling einfordern.
- Die Dokumentation soll ca. drei Seiten umfassen und die Gliederung des Vortrages, inhaltliche Schwerpunkte, Lösungsansätze und verwendete Quellen enthalten.