Im Frühjahr 2022 ging das KAV-G einen neuen Schritt in der Unterrichtsentwicklung: Beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 wurden iPads verpflichtend als Lernmittel im siebten Schuljahrgang eingeführt. Zuvor hatten die schulischen Gremien in intensiven Gesprächen den Wunsch nach und die Umsetzung einer sogenannten 1:1-Ausstattung im Klassenraum diskutiert, bei der alle Schülerinnen und Schüler Zugriff auf ein eigenes Tablet oder einen eigenen PC haben. Alle Beteiligten, Lernende, Lehrende wie Eltern sind überzeugt, dass diese Ausstattung beiträgt zur Gestaltung eines zeitgemäßen Unterrichts, durch den die Schülerinnen und Schüler beim Hineinwachsen in eine digitalisierte und globalisierte Gesellschaft begleitet und unterstützt werden.
Zuständig für die Vorbereitung und Gestaltung der Tablet-Einführung ist eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Schule 2025“, die Konzepte für die 1:1-Ausstattung und auch den schlussendlichen Vorschlag über die Wahl des Schuljahrgangs und des Gerätetyps erarbeitete, die der Schulvorstand des KAV-Gymnasiums einstimmig bestätigt hat. Aber auch Regeln für einen neuen digitalen Alltag und Maßnahmen zur Unterstützung von Lehrkräften sowie Erziehungsberechtigten bei der iPad-Einführung werden in der Arbeitsgruppe formuliert und unterstützt. Rund um dieses Vorhaben ergeben sich diverse Fragen, die an dieser Stelle gesammelt und beantwortet werden.
Wie sollen die Tablets im Unterricht genutzt werden?
Die Tablets (aktuell wurde sich für iPads entschieden) werden gezielt als Lernmittel ein neues, zeitgemäßes Element im bewährten, gymnasialen Unterricht des KAV-G bilden. Dort können sie neue, differenzierte Aufgabenformate ermöglichen, als digitale Werkzeuge im Fachunterricht dienen und den reflektierten Umgang mit digitalen Medien schulen. Einen kurzen Eindruck der umfangreichen Einsatzmöglichkeiten soll das folgende Video ermöglichen:
Welche Regeln gelten für den Tablet-Einsatz in der Schule? Was müssen Familien zu Hause im Umgang mit den Tablets beachten?
Ein vollkommen überarbeitetes Regelwerk für die Nutzung digitaler Medien – also nicht nur der iPads in den vollausgestatteten Klassen – wurde rechtzeitig zum Schuljahr 2022/2023 vorgestellt. Grundsätzlich wirken alle am Schulleben Beteiligten, also Lernende, Lehrende und Eltern, darauf hin, dass die Tablets und vergleichbare digitale Endgeräte als Lernmittel im Unterricht jederzeit störungsfrei eingesetzt werden können.
Informationen hierzu und zur Unterstützung im Umgang mit digitalen Medien auch außerhalb des Schulalltags stellen wir Ihnen nicht nur im Unterricht und in Begleitveranstaltungen, sondern auch im Infokasten rechts bereit.
Weitere Fragen: FAQ
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Welche Erfahrungen liegen nach dem ersten Jahr Tablet-Unterricht vor? Läuft die Arbeit mit den iPads problemlos?
Die Einführung bestehend aus gleichzeitiger Inbetriebnahme von 140 iPads im Schuljahr 2022/2023 und die Einweisung in die grundlegende Bedienung durch die Fachgruppe Dig.Me./Informatik erfolgte weitgehend problemlos.
Die zielgerichtete Nutzung eines so vielseitigen Mediums entpuppt sich erwartungsgemäß nicht als Selbstläufer, sondern erfordert von allen Beteiligten regelmäßige Übung und einen reflektierten Umgang mit gesammelten Erfahrungen. Die Kolleginnen und Kollegen setzen in ihrem Unterricht das neue Medium zielgerichtet ein. Die Schülerinnen und Schüler müssen lernen, dem Ablenkungspotential des eigenen Gerätes zu widerstehen. Ein sinnvolles Mediennutzungsverhalten zu erlernen, ist keine einfache Aufgabe und kann nur in gut gelebter Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus gelingen.
Im jetzigen Jahrgang 7 zeigt sich bezüglich der iPad-Nutzung eine für die Altersstufe normale Entwicklungskurve von Folgsamkeit und der Beachtung geltender Regeln, maximalen Ausprobierens auch über Nutzungserlaubnisse hinaus, bis sich schließlich – ggf. durch Intervention – ein professionelles Benutzerverhalten einstellt. Gemäß der Erfahrungen älterer iPad-Nutzer dauert dieser Prozess im Mittel ein gutes halbes Jahr.
Im Rahmen der Zeugniskonferenzen zeigten sich bisher keine Auffälligkeiten bei den Leistungsbildern/ erreichten Klassenzielen.
Der aktuelle Stand der iPad-Nutzung wird in vielfacher Hinsicht zu überprüfen und weiterzuentwickeln sein: Sind die getroffenen schulischen Regelungen wirksam und ausreichend? Inwieweit ist der Nutzungsumfang (mehr oder weniger Tablet-Einsatz) unter Berücksichtigung pädagogischer und gesundheitlicher Aspekte angemessen? Etc. Fraglos ist die Nutzung der Tablets kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Diese Frage wurde durch die Arbeitsgruppe Schule 2025 im Rahmen einer ersten Evaluation im Frühjahr 2023 bearbeitet, deren Ergebnisse in die Arbeit des Schuljahres 2023/2024 einfließen werden.
Warum erfolgt die Einführung im Jahrgang 7?
Hierfür gibt es zwei vorrangige Gründe:
1. Nach Entscheidung des Landes müssen die Schülerinnen und Schüler eines 7. Schuljahrgangs ab dem Schuljahr 2022/2023 mit einem „Computer-Algebra-Sytem“ (CAS) statt des bisher üblichen Taschenrechners ausgestattet werden. Dies ist ein spezielles Gerät für den Mathematikunterricht und kostet gut 150 € - ein Tablet oder Laptop ist jedoch als Alternative zulässig und aus Sicht der Lehrerschaft ein deutlich besser geeignetes Gerät, weil es fachübergreifend zum Einsatz kommen kann.
2. Während der Distanzlernphasen in der Corona-Pandemie liefen verschiedene Fortbildungsmaßnahmen und es ist ein großer Pool digitaler Materialien entstanden – die Lehrerschaft möchte diese Möglichkeiten, die als Bereicherung/Erweiterung des Unterrichts gesehen werden, gern flächendeckend nutzen, was nur mit einer 1:1-Ausstattung der Lernenden möglich ist. Aufgrund der Verpflichtung zur CAS-Anschaffung soll die Ausstattung in Klasse 7 starten und nach Möglichkeit je nach Betreuungskapazitäten und technischer Ausstattung der Schule (speziell Funknetzwerk) neben dem Hochwachsen auch anderen Schuljahrgängen eröffnet werden.
Warum werden Tablet-Computer eingesetzt?
Für den Schulalltag erfüllen Tablets mit einem digitalen Stift die vom Ausschuss gesammelten Anforderungen (Verfügbarkeit von Apps, Akkulaufzeit, Robustheit, Platzbedarf, Zuverlässigkeit, multimediale Fähigkeiten, ...) besser als andere Mobilgeräte. Dieser Gerätetyp wird außerdem mehrheitlich von den bereits privat ausgestatteten Schülern erfolgreich aktuell in der Schule genutzt. Ferner liegen sehr positive Erfahrungen vieler anderer Schulen bundesweit vor. Der Unterrichtseinsatz ist dabei nicht mit dem Einsatz im beruflichen Umfeld vergleichbar, wo den Arbeitnehmern deutlich größere Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und meist ausschließlich eine spezialisierte Nutzung erfolgt. Zudem ist das schulische Umfeld nicht nur auf Produktivität ausgelegt, sondern vor allem ein nachhaltiges Erarbeiten von Inhalten. Bei der Nutzung von individuell vorhandenen Endgeräten in Lerngruppen, in denen bereits relativ viele Schülerinnen und Schüler ausgestattet sind, zeigen sich am KAV-G Übereinstimmungen zu Erfahrungen an anderen Schulen: Trotz der Tatsache, dass Tablets vor allem für das Unterhaltungssegment konzipiert wurden, sind die Ablenkungspotentiale nicht von denen bereits mit der Existenz des Smartphones verbundenen zu unterscheiden - die Schülerinnen und Schüler nutzen das Gerät wie Taschenrechner und Wörterbuch problemlos zum Arbeiten.
Warum werden iPads eingesetzt?
Die Arbeitsgruppe hat in einem umfangreichen Auswahlprozess die Angebote für verschiedenste Geräte von verschiedenen Unternehmen (sowohl Hersteller als auch Anbieter, die sich duf die Ausstattung von Schulen spezialisiert haben) eingeholt und verglichen. Nur marginalen Preisunterschieden zwischen den Geräten standen große Unterschiede auf administrativer, technischer und Software-Ebene gegenüber, die aktuell zu einer Empfehlung von Apple iPads als einheitliches Lernmittel geführt haben. Fragen der Nachhaltigkeit wurden dabei ebenfalls diskutiert.
Welche Kosten sind mit der Anschaffung der iPads verbunden?
Die für die Elternhäuser entstehenden Kosten belaufen sich zurzeit (Stand April 2023, Leasingmodell) auf monatlich 15,32€ für die Nutzung in den Schuljahrgängen 7-10 bei der empfohlenen Ausstattung (siehe entsprechende Frage hier) aus iPad samt Original Apple Pencil, Schutzhülle, DEP-Einschreibung (Registrierung bei Apple), Versicherungsschutz und Supportpaket im Rahmen einer Sammelbestellung. Ohne Stifterwerb ergeben sich aktuell 12,88€ pro Monat oder es sind Gerätekäufe zum Einmalpreis ab 569€ möglich. Für die Oberstufe kann je nach Zustand ab Klasse 11 die Anschaffung eines Nachfolgegerätes nötig werden. Es bestehen finanzielle Unterstützungsprogramme (Bildungsfond) - sprechen Sie uns ggf. bei individuellen Problemlagen oder für Mithilfe bei der Beantragung an. Kosten für ein CAS (150€, s.o.) und auch für das elektronische Wörterbuch, das üblicherweise in Schuljahrgang 9 angeschafft wird (160€) fallen nicht mehr an. Durch den Einsatz eines digitalen Endgeräts ist es zunehmend möglich, auch andere Unterrichtsmedien als analoge Schulbücher zu nutzen. Hier befinden sich die Verlage in einem Entwicklungsprozess. Die nötigen Lizenzkosten fachbezogener Unterrichtsmaterialien und Apps liegen aktuell bei etwa 35-40€ jährlich, was ungefähr der Hälfte der ursprünglichen Schulbuch Leasinggebühr entspricht. Einmalige Lizenzgebühren für Apps zur zentralen Steuerung einiger Tabletfunktionen, für die digitale Mappenführung etc. fallen in Höhe von etwa 25€ an.
Welche iPads sind geeignet? Welche Voraussetzungen bestehen für die schulische Nutzung?
Für den schulischen Einsatz wird ein iPad mit Stift, mindestens 64 GB Speicherausstattung, Schutzhülle ohne Tastatur und mit Versicherung benötigt. Zusätzlich muss das Gerät für die vollumfängliche Einbindung in das Mobile-Device-Management-System namens Relution (MDM, siehe nächste Frage) des Landkreises Celle vorbereitet sein.
Die Vorbereitung für den MDM-Betrieb erfolgt am einfachsten durch den Kauf eines iPads bei einem DEP-zertifizierten Händler z.B. über die jährlich von Schule vermittelte Sammelbestellung. Eine aktuelle vollständige Händlerliste findet sich direkt bei Apple unter https://support.apple.com/de-de/HT213322#Germany . Teilweise bieten Händler auch nachträgliche sogenannte DEP-Einschreibungen gegen Gebühr für ältere iPads an - der Landkreis nennt hier die Gesellschaft für digitale Bildung.
Alternativ ist für Apple Profis auch eine manuelle Vorbereitung möglich, die einen Mac mit macOS 12.4 oder höher und das Programm Apple Configurator 2 voraussetzt und technisch und zeitlich anspruchsvoll ist. Das iPad muss dabei in den sogenannten "Supervised Mode" versetzt werden. Diese Art der Vorbereitung ist allerdings nicht dauerhaft und bietet auch keinen Diebstahlschutz. Sie muss nach jedem Zurücksetzen des iPads wiederholt werden.
Die Schule empfiehlt eindringlich die Beschaffung über die Sammelbestellung mit DEP-Einschreibung, weil hier alle Leistungen bereits integriert und garantiert sind. Eine DEP-Einschreibung sichert das Gerät auch am besten gegen Diebstahl ab, da sich solche Geräte nach jedem Zurücksetzen bei Internetkontakt automatisch wieder mit dem Landkreis verbinden und daher für Diebe unattraktiver sind. Bitte beachten Sie auch die weiteren Fragen zur Thematik MDM und speziell zum Vergleich zwischen privater Beschaffung und Sammelbestellung.
Wie werden die iPads angeschafft?
Die Anschaffung erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Sammelbestellung in der Jahrgangsstufe 6 gut ein halbes Jahr vor der Einführung beim Wechsel in die 7. Klasse. Die Auswahl des Anbieters erfolgt in Absprache mit den Elternvertretern und umfasst ein Rundum-Sorglos-Paket mit langem Support mit Anspruch auf Ersatzgeräte im Schadensfall, Versicherung und Anbindung an die vom Landkreis vorgegebene technischen Infrastruktur (DEP-Registrierung und Installation eines Mobile-Device-Management-Systems). Insbesondere der letzte Schritt bedeutet eine große Entlastung für Sie und die Schule, da die nötige Software/ die nötigen Apps/ Programme dadurch automatisch und kostenlos zur Verfügung gestellt werden können und überdies keine private Registrierung bei Apple für Apple ID oder iCloud nötig wird. Ferner beinhaltet das MDM einen Internetfilter, der auch außerhalb der Schule den Zugriff auf jugendgefährdende Internetinhalte einschränkt. Zuletzt muss bedacht werden, dass iPads ohne vollständige Steuerungsmöglichkeit wie sie das eingesetzte Mobile-Device-Management-System bietet gemäß Vorgaben des Landes Niedersachen nicht in Prüfungssituationen eingesetzt werden dürfen, vgl. https://bildungsportal-niedersachsen.de/allgemeinbildung/zentrale-arbeiten/pruefung-digital.
Warum wird an der Schule das MDM Relution vom Landkreis Celle genutzt?
Die Nutzung des Mobile-Device-Management-Systems (MDM) Relution des Landkreises Celle vereinfacht die Betreuung der großen Anzahl von Schülergeräten und entlastet dadurch Lehrkräfte und Unterricht. Das MDM übernimmt dabei folgende zentrale Funktionen:
- Sicherstellung einer einheitlichen Konfiguration, um die Privatsphäre zu erhöhen und gleichzeitig den Missbrauch und das Ablenkungspotential der Geräte einzuschränken.
- Ermöglichung eines DSGVO-konformen Betriebes ohne Notwendigkeit einer Apple-ID oder iCloud-Mitgliedschaft.
- Installation eines Internetfilters, der auch außerhalb der Schule den Zugriff auf jugendgefährdende Internetinhalte vom iPad aus einschränkt.
- Die einfache und automatische Installation von Programmen/Apps im Schulbesitz durch alle Lehrkräfte.
- Pädagogische Steuerung der iPads insbesondere in Prüfungssituationen, um den Zugriff auf die zugelassenen Hilfsmittel zu beschränken, oder im normalen Alltag den Fokus ausschließlich auf unterrichtsrelevante Programme zu setzen.
- Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Nutzung der vorkonfigurierten Apple Classroom App.
Können iPads auch privat beschafft werden oder muss die Anschaffung über die Sammelbestellung erfolgen?
Wir können Ihnen eine private Anschaffung nicht verbieten, aber empfehlen dringend die Anschaffung über die Sammelbestellung, die jedes Jahr unter Beteiligung der Elternschaft neu ausgehandelt wird. Der Vorteil der Sammelbestellung liegt in ihrem Komplettpaket aus iPad, Versicherung, Anspruch auf ein Ersatzgerät im Schadensfall, professionellem Support und den nötigen Registrierungsschritten, um das iPad als Arbeitsgerät und v.a. in Prüfungen justiziabel einsetzen zu können. Ohne kostenpflichtige DEP-Registrierung/MDM-Einschreibung auf den Landkreis Celle können iPads ab dem Schuljahr 2024/2025 nicht mehr im Unterricht eingesetzt werden.
Grundsätzlich sehen wir folgende Probleme und Einschränkungen bei privat angeschafften Geräten:
- Die DEP-Registrierung muss über entsprechende lizenzierte Händler selbst organisiert werden.
- Abweichende Ausstattungen verführen womöglich verstärkt zu Diebstahl.
- Je nach privat gewählter Versicherung erfolgt nur der Ersatz von Zeitwerten.
- Es besteht kein Anspruch auf ein unmittelbares Ersatzgerät bei technischem Defekt oder Diebstahl.
- Es besteht kein Anspruch auf Support beim Anbieter (z.B. Hilfe beim Zurücksetzen des iPads, falls die PIN-Nummer vergessen wurde, Datenrettungsversuche nicht gesicherter Daten bei technischem Defekt).
- Keine automatisierten Zuweisung von Lizenzen durch die Schule. In der Folge dann zusätzliche App- oder Schulbuch-Preise und ein höherer privater Zeitaufwand bei der Installation. Eine Lehrkraft kann dann im Unterricht nicht spontan die für ein Experiment situativ benötigte App oder einen Vokabeltrainer installieren.
- Keine Nutzungsmöglichkeit des Gerätes in Abitur-Prüfungen, da eine technisch sichere justiziable Geräteüberwachung nicht gewährleistet werden ohne DEP-Registrierung/vollständige MDM-Einschreibung.
Kann auch ein bereits vorhandenes anderes Tablet oder Notebook/Laptop genutzt werden? Warum bedarf es einer einheitlichen Ausstattung?
Vorhandene Geräte können in den höheren Schuljahrgängen im Unterricht in bestimmten Phasen genutzt werden. Für die Pflichteinführung einer einheitlichen Geräte-Ausstattung im Schuljahr 2022/2023 aufwachsend ab Jahrgang 7 sprechen die folgenden gewichtigen Gründe:
1. Ein Support unterschiedlicher Geräte, Betriebssysteme und Apps/Programmen ist weder von den Fachlehrkräften im Unterricht noch von der IT-Administration des KAV-G zu leisten. Bei Fragen, Fehlfunktionen und Problemen können wir so nur begrenzt Unterstützung anbieten. Dies könnte betroffene Schüler:innen benachteiligen.
2. Die Geräte müssen einen gesonderten Prüfungsmodus ermöglichen, in dem spezifische Apps/Programme in Prüfungen und Klausuren bis hin zum Abitur eingesetzt werden können. Diese Funktion ist nicht in jedem Fall gegeben. Zudem muss die Schule im Falle von Defekten in Prüfungen Ersatzgeräte vorhalten. Hier ist es natürlich von erheblicher Bedeutung, dass diese von den betroffenen Schülerinnen und Schüler in gewohnter Weise bedient werden können und zu einem erfolgreichen Prüfungsergebnis beitragen.
Können auf iPads, die über die Sammelbestellung angeschafft werden, private Apps installiert werden?
Die Installation privater zusätzlicher Apps ist mithilfe einer eigenen Apple ID möglich. Die Apple ID muss dann privat selbst organisiert werden – dies geht über den auf dem iPad verfügbaren Assistenten oder über die Apple Webseite.
Die Apple ID kann auch im Rahmen einer Familienfreigabe zur Lizenzübertragung genutzt werden. Bitte beachten Sie in diesem Falle unbedingt die Vertragsinformationen von Apple zum Thema Datenschutz, die teilweise stark von europäischen Vorstellungen abweichen. Aus genau diesem Grund werden wir im schulischen Kontext weder eine Apple ID noch die kostenlosen oder gebührenpflichtigen iCloud Angebote nutzen.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Schule keinen Support für private Apps und ihre Daten insbesondere beim Thema Backup übernimmt. Berücksichtigen Sie auch das Ablenkungspotential privater Apps sowie dass die Nutzung privater Apps auf den Tablets in der Schule teilweise oder vollständig verboten werden kann.
Wie werden die Kinder bei der Nutzung von sozialen Medien und dem Internet begleitet und geschützt?
Diese Aufgabe wird am KAV-G schon seit Jahren gezielt u.a. durch das Pflichtfach Digitale Medienbildung/Informatik ab Jahrgang 7 übernommen. Hinzu kommen Informationsveranstaltungen zunächst durch die Klassenleitungen, im 6. Schuljahrgang auch durch externe Fachleute wie bspw. Smiley e.V. für Eltern und Kinder, ein Projekttag in Jahrgang 8 speziell zu sozialen Medien und in Jahrgang 9 zur Mediensucht. Die Angebote werden regelmäßig weiterentwickelt.
Innerhalb der Schule ist der Internetzugang seit jeher nur eingeschränkt möglich und umfangreiche Filterlisten werden zur Sperre diverser Internetseiten eingesetzt.
Die iPads werden zusätzlich über eine mobile Gerätemanagement Software (MDM) verwaltet, die Einstellungen vornimmt, um die Privatsphäre zu erhöhen und gleichzeitig den Missbrauch und das Ablenkungspotential der Geräte einzuschränken. Zu diesen Einstellungen gehört ein zusätzlicher Internetfilter, der auch zuhause/ in anderen Netzen aktiv ist.
Die Sperrungen über das MDM sind lückenhaft oder zu streng – wer entscheidet über globale Sperrungen?
Die seitens der Schule über das MDM eingestellten Beschränkungen versuchen eine Balance zwischen einer möglichst uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der letztendlich privaten iPads, dem Persönlichkeits- und Jugendschutz und zugleich den Anforderungen von Unterricht und Prüfungen sicherzustellen. Eine solche Festlegung ist naturgemäß immer ein Abwägungsprozess und eine Vermittlung zwischen den Extrempositionen „Jede Sperre ist Zensur“ und „Vor jeder Gefahr muss geschützt werden“.
Technisch sind mit dem vom Landkreis eingesetzten MDM Relution zurzeit noch keine zeitlich oder geobasiert gesteuerten Einstellungen möglich – eine solche Funktion befindet sich aber in Entwicklung: https://idea.relution.io/posts/187/zeitlich-gesteuertes-profil-fur-schuler-apps
Bzgl. Umfang der globalen Sperren kommen wir gern mit Ihnen ins Gespräch – bspw. im Rahmen des Eltern iPad-Cafes, das wir am Anfang jedes 7. Schuljahrgangs anbieten. Für Vorschläge zur Sperrung oder Freigabe bestimmter Internetadressen schreiben Sie uns am besten direkt eine Mail an schule2025@kavg.de.
Die Einstellungen des iPads sind nicht ausreichend kindgerecht – wie kann man das Gerät, den Internetzugriff, die Nutzungszeit oder bestimmte Plattformen individuell einschränken?
Das iPad bietet auch über die schulischen Schutzmaßnahmen hinaus ohne Apple-ID oder Familienfreigabe umfangreiche Möglichkeiten der Konfiguration individueller Einschränkungen, die unter der Adresse https://support.apple.com/de-de/HT201304 beschrieben werden. Vielen Dank für den Verweis auf diese Informationen an die Elternschaft.
Ergänzend bietet auch die populäre FRITZ-Box Möglichkeiten zur Sperrung spezifischer Internetangebote über eigene oder vorgegebene Filterlisten. Details zur Einrichtung finden Sie unter der Adresse https://avm.de/service/wissensdatenbank/dok/FRITZ-Box-7490/8_Internetnutzung-mit-Kindersicherung-einschranken/
Auf der Seite https://www.medien-kindersicher.de finden Sie detaillierte Anleitungen zur kindgerechten und gerätespezifischen Einstellung diverser Apps und Internetangebote. Mit den dort beschriebenen Anleitungen lassen sich statt genereller Sperren auch kindgerechte Konten für einen behutsamen Medieneinstieg einrichten. Zuletzt finden Sie unter https://spieleratgeber-nrw.de/ umfangreiche Informationen zum Umgang mit Computerspielen.Bitte beachten Sie, dass Sie die unterrichliche Nutzung mit den eigenen Maßnahmen nicht einschränken. Sicherlich haben auch andere Eltern Ideen, wie man den unsachgemäßen Gebrauch von Medien begegnen kann. Nutzen Sie die Elternabende um miteinander ins Gespräch zu kommen. Bedenken Sie bei allen Maßnahmen, dass technische Sperren durchaus umgangen werden können und sich die Kinder über derartige Möglichkeiten austauschen. Die medienpädagogische Verantwortung lässt sich nicht an Software übertragen. Melden Sie sich gern per Mail an schule2025@kavg.de bei uns, wenn Sie weitere Tipps für andere Eltern zu dieser Frage haben.
Können Sie sicherstellen, dass die Schülerinnern und Schüler im Unterricht keine außerschulischen Apps nutzt?
Ja, aktuell ist dies für alle korrekt im MDM eingeschriebenen Geräte möglich. Erfahrungsgemäß fällt eine Nutzung außerschulischer Apps aufgrund ihres erheblichen Ablenkungspotentials im Unterricht durchaus auf – genauso wie früher das Gros verbotener Smartphone-Nutzungen oder das Weitergeben von Briefen. Grundsätzlich stellt sich hier eher die Frage, ob eine Lehrkraft eine derartige Kontrolle über ihre Lerngruppe im Hinblick auf ein intaktes Vertrauensverhältnis nutzen sollte/möchte.
Wie wird gewährleistet, dass in Prüfungen bei allen Geräten nicht geschummelt werden kann?
Seit dem Schuljahr 2023/2024 können alle Geräte einheitlich von der Lehrkraft gesteuert werden. Dabei werden die für Prüfungen zulässigen Apps oder iPad Funktionen wie Kameranutzung/Fotozugriff etc. freigegeben oder gesperrt. Welche Einstellungen für Prüfungen zulässig/erforderlich sind, sammelt das Land auf einer Liste getesteter IT-Systeme unter https://bildungsportal-niedersachsen.de/allgemeinbildung/zentrale-arbeiten/pruefung-digital.
Widerspricht der flächendeckende Einsatz von Tablets nicht dem gymnasialen Anspruch?
Durch die Ausstattung mit einem digitalen Endgerät soll den Schülerinnen und Schülern ein zeitgemäßes Medium unmittelbar verfügbar gemacht werden (wie die Einführung von (neuen) Büchern oder Filmen in der Schule). Für die Durchführung und auch die Teilnahme am Unterricht ergeben sich dadurch eine Vielzahl weiterer (methodischer) Möglichkeiten. Zur Vermeidung von Ablenkung oder Missbrauch des digitalen Endgerätes bis hin zur häuslichen Nutzung sind daher klare Absprachen nötig, die von der Arbeitsgruppe derzeit erarbeitet werden. An der inhaltlichen Arbeit in den Fächern am KAVG ändert die Einführung einer 1:1 Ausstattung nichts - die Fachinhalte und ihr Tiefgang sind unabhängig allein durch die Fachkonferenzen festgelegt und entsprechen der Realisierung der für Gymnasien gültigen Kerncurricula des Landes Niedersachen.